Evaluierung gemäß Kinder und Jugendlichen Beschäftigungsgesetz (KJBG):
Für Kinder und Jugendliche bestehen eine Reihe von Beschäftigungsverboten und -beschränkungen, auf welche Rücksicht genommen werden muss.
Kinder und Jugendliche sind Personen
– die das 15. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Schulpflicht nicht mehr unterliegen.
– bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
In der Arbeitsstätte ist ein Verzeichnis der beschäftigten Jugendlichen zu führen, das folgende Daten beinhalten muss:
– Familiennamen und Vornamen
– Wohnort der Jugendlichen
– Tag und Jahr der Geburt
– Tag des Eintrittes in den Betrieb
– Art der Beschäftigung
Für Kinder und Jugendliche bestehen eine Reihe von Beschäftigungsverboten und -beschränkungen.
Es sollte eine Evaluierung durchgeführt werden um zu erheben, ob Gefährdungen für die Jugendlichen bestehen.
Am besten man verwendet das Formular mit den Beschäftigungsverboten und -beschränkungen und erhebt, ob die einzelnen Gefährdungen in dieser Liste vorhanden sind oder nicht.