Arbeitsplatzevaluierung (auch Gefahrenevaluierung, Grundevaluierung oder Gefährdungsbeurteilung genannt)
Dabei handelt es sich um eine allgemeine Evaluierung von allen Arbeitsplätzen aller Mitarbeiter. Für schutzbedürftige Arbeitnehmer wie z.B. Schwangere, Behinderte oder Jugendliche gibt es zustätzliche Evaluierungen (gemäß Mutterschutzgesetz, Behinderteneinstellungsgesetz oder Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz).
Die Arbeitsplatzevaluierung ist üblicherweise auf die körperlichen Belastungen fokusiert - die Evaluierung der psychischen Belastungen ist üblicherweise ein eigener Vorgang (Evaluierung psychischer Belastungen).
Zuerst sollte die Arbeitsstätte in sinnvolle Bereiche gegliedert werden, in welchen die gleichen oder ähnliche Tätigkeiten ausgeübt werden.
Hier ein Beispiel der Arbeitsplatzevaluierung von einem Schlossereibetrieb, in dem in einer Werkstätte Produkte produziert werden und diese in einer Halle gelagert werden. Zusätzlich gibt es noch ein Büro, wo die Organisation stattfindet.
Bereiche im Schlossereibetrieb: z.B. Werkstätte, Lager und Büro.
Für jeden dieser Bereiche muss dann eine eigene Arbeitsplatzevaluierung erstellt werden, wobei die möglichen Belastungen bzw. Gefährdungen der Mitarbeiter festgestellt und beurteilt werden müssen.
Schlossereibetrieb: z.B. 3 Beispieldokumente
Anschließend müssen Maßnahmen gegen diese möglichen Belastungen bzw. Gefährdungen getroffen werden. Hierbei ist wie folgt der Reihe nach von 1. bis 4. vorzugehen:
- Beseitigung der Belastungs- oder Gefahrenquelle (z.B. Schwere Lasten in der Werkstätte gänzlich vermeiden)
- Technische Hilfsmittel (z.b. die Verwendung eines Staplers zum Transport schwerer Lasten)
- Organisatorische Schutzmaßnahmen (z.b. Tragen schwerer Lasten zu zweit statt alleine)
- Personenbezogene Maßnahmen (z.B. Persönliche Schutzausrüstung: Tragegurt, Sicherheitsschuhe, Handschuhe…)
Die Arbeitsplatzevaluierungen dieser Bereiche sind immer auf dem neuesten Stand zu halten aber auf jeden Fall SOFORT erneut durchzuführen beim Eintritt von: Unfall oder Beinaheunfall, begründeter Verdacht einer arbeitsbedingten Erkrankung oder dem Einsatz neuer Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe oder Arbeitsverfahren.
Schlossereibetrieb: Wenn z.B. ein Unfall in der Werkstätte stattfindet oder eine neues Arbeitsgerät angeschafft wird, muss die Evaluierung der Werkstätte inkl. Aktualisierung der Dokumentation erneut stattfinden. Gegebenenfalls müssen die Mitarbeiter dieses Bereichs erneut unterwiesen werden.
Büro und Lager müssen nicht erneut evaluiert werden – das ist der Sinn der Arbeitsstättenaufteilung in die jeweiligen 3 Bereiche.